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Müllablagerungen
Kurzbeschreibung
Das Abladen von Müll jeglicher Art an Straßen, Waldrändern usw. ist verboten und kann mit einem empfindlichen Bußgeld oder sogar im Rahmen eines Strafverfahrens geahndet werden. Bitte kontaktieren Sie den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, wenn Sie "wilden Müll" gesichtet haben.
Beschreibung
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung im Portal nutzbar
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Müllablagerungen
wilder Müll
Das Abladen von Müll jeglicher Art an Straßen, Waldrändern usw. ist verboten und kann mit einem empfindlichen Bußgeld oder sogar im Rahmen eines Strafverfahrens geahndet werden. Bitte kontaktieren Sie den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, wenn Sie "wilden Müll" gesichtet haben.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12184/show
Sicherheit und Ordnung
001
Borromäusstraße
1
51789
Lindlar
https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6