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Müllablagerungen
Kurzbeschreibung
Das Abladen von Müll jeglicher Art an Straßen, Waldrändern usw. ist verboten und kann mit einem empfindlichen Bußgeld oder sogar im Rahmen eines Strafverfahrens geahndet werden. Bitte kontaktieren Sie den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, wenn Sie "wilden Müll" gesichtet haben.
Onlinedienstleistung
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Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Müllablagerungen wilder Müll
Das Abladen von Müll jeglicher Art an Straßen, Waldrändern usw. ist verboten und kann mit einem empfindlichen Bußgeld oder sogar im Rahmen eines Strafverfahrens geahndet werden. Bitte kontaktieren Sie den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, wenn Sie "wilden Müll" gesichtet haben.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12184/show Sicherheit und Ordnung
001 Borromäusstraße 1 51789 Lindlar https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6