Pfändung

Beschreibung

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
  • von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
  • in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung)

sowie erforderliche Ermittlungen.

Die Gemeinde Lindlar vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Lindlar, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z. B. andere Städte/Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u. a.).

Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Gemeindekasse

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen