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Pfändung
Beschreibung
Die Vollstreckung umfasst die Pfändung
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
- von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,
- jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
- in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung)
sowie erforderliche Ermittlungen.
Die Gemeinde Lindlar vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Lindlar, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z. B. andere Städte/Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u. a.).
Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Gemeindekasse
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Beuth
- Voller Name:
Frau Beuth
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-420
- E-Mail:
- christina.beuth@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Giesbrecht
- Voller Name:
Frau Giesbrecht
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-235
- E-Mail:
- jessika.giesbrecht@lindlar.de