Reisepass

Kurzbeschreibung

Beantragung eines neuen Reisepasses:

Zuständig für die Ausstellung ist die Passbehörde des Hauptwohnsitzes. Stellt eine unzuständige Behörde (zum Beispiel Urlaubsort in Deutschland, Nebenwohnsitzbehörde oder Ort der Arbeitsstelle) den Pass aus, verdoppelt sich die Gebühr. Die unzuständige Behörde muss in jedem Fall eine Ermächtigung der zuständigen Behörde einholen. Dies ist bei Wohnsitz in Deutschland die Hauptwohnsitzbehörde, bei Wohnsitz im Ausland die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Der Antragsteller muss in jedem Fall persönlich anwesend sein. Der Antragsteller kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Kinder, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, sind - unabhängig vom Alter des Kindes - immer mitzubringen.

Ob für ein Reiseziel ein Reisepass oder Visum benötigt wird, erfahren Sie über das Auswärtige Amt.

Änderung:

Bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse (Anschrift, Name) ist auch der Reisepass zu ändern bzw. neu zu beantragen. Bei Beantragung und Änderung ist persönliches Erscheinen - auch für Kinder - Pflicht.

Expressreisepass:

Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt in diesem Fall innerhalb von ca. vier Werktagen. Es ist ein regulärer Pass, er wird lediglich bei der Bundesdruckerei in Berlin bevorzugt gefertigt. Er erfüllt auch die Voraussetzungen für die Einreise in die USA. Der Antragsteller muss persönlich anwesend sein.

Reisepass für Vielreisende:

Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass (statt des üblichen 32-Seiten-Passes) für zusätzliche Visaeinträge ausgestellt werden. Der Antragsteller muss persönlich anwesend sein.

Zweitpass:

Grundsätzlich darf man nur einen Reisepass besitzen. In ganz besonderen Ausnahmefällen (Nachweis ist zu erbringen) ist die Ausstellung eines Zweitpasses möglich. Dieser ist grundsätzlich nur sechs Jahre gültig.

Sie erhalten mehrere Pässe:

Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte enthalten, reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie uns erneut die Gründe mitteilen.

Gültigkeit:

Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Gebühren:

a) Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 €
b) Reisepass ab 24 Jahre: 70,00 €
c) Reisepass 48 Seiten: 59,50 € bis 24 Jahre
d) Reisepass 48 Seiten: 92,00 € ab 24 Jahre
e) Reisepass Express: 69,50 € bis 24 Jahre
f)  Reisepass Express: 102,00 € ab 24 Jahre

Achtung
Die Gebühr unter a) und b) verdoppelt sich, wenn die Gemeinde Lindlar nicht zuständige Behörde ist. Zum Beispiel wenn der Antragsteller im Inland entweder keinen Wohnsitz oder einen anderen Hauptwohnsitz hat.

Dokumente

  • aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
  • alter Reisepass (falls vorhanden) oder
  • Personalausweis oder (falls auch nicht vorhanden) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
  • bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils (formlos)und dessen Ausweis oder Pass.

Zahlungsarten:

Barzahlung
EC-Karte

Beantragung vorläufiger Reisepass

Wenn Sie sofort einen Reisepass benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie sofort ein vorläufiges, im Gültigkeitszeitraum eingeschränktes Ausweisdokument. Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie nur, wenn das Ausweisdokument so kurzfristig benötigt wird, dass ein normaler Reisepass oder ein Expresspass nicht mehr rechtzeitig ankommen würde.

Es wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt (nicht älter als 6 Monate)

Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen.

Gebühren:

26,00 € 

Zahlungsarten:

Barzahlung
EC-Karte

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen