Rentenangelegenheiten

Kurzbeschreibung

Für die Aufnahme von Rentenanträgen und Kontenklärungen, sowie für Beratungen bitte vorher unbedingt einen Termin vereinbaren!  

 

Aufgabenschwerpunkte  

  • Aufnahme und Weiterleitung von Rentenanträgen wegen Erwerbsminderung, Erreichen der Altersgrenzen und für Hinterbliebene
  • Vervollständigung von Versicherungsunterlagen durch Kontenklärung
  • Beratung über Arten, Voraussetzungen und Höhe der Renten (z. B. welche Auswirkungen hat eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung auf meine Rentenanwartschaft?)
  • Beglaubigung  von Kopien und Bestätigung von Unterschriften  

Hier erfahren Sie, was für einen Antrag notwendig ist, welche Unterlagen Sie benötigen oder wie früh ein Antrag gestellt werden sollte. Die Besonderheiten der häufigsten Antragsverfahren werden hier allgemein dargestellt:

 

      -      Altersrente  

Etwa drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze sollte der Antrag auf Altersrente gestellt werden, sofern die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.  

 

      -       Erwerbsminderungsrente  

Sobald eine Leistungsminderung eingetreten ist (z.B. durch Erkrankung, Unfall) und eine Erwerbstätigkeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann, sollte umgehend ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.

   

      -      Hinterbliebenenrente  

Nach Eintritt des Sterbefalles sollte baldmöglichst die Hinterbliebenenrente (Witwen- bzw. Witwerrente, Halb- oder Vollwaisenrente) beantragt werden. Häufig weist  das Beerdigungsinstitut bereits darauf hin. Der Antrag zur Auszahlung des „Sterbevierteljahres“ ersetzt nicht den Rentenantrag.

 

      -      Kontenklärung  

Das eigene Versicherungskonto sollte frühzeitig vervollständigt werden. Häufig fordert der Versicherungsträger schon mit Übersendung eines Auszuges über die bisher gemeldeten Versicherungszeiten durch eine Rentenauskunft oder Renteninformation dazu auf.

In einem Ehescheidungsverfahren/Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird ebenfalls eine Kontenklärung zur Festsetzung der beiderseitigen Rentenanwartschaften durchgeführt.

   

Unterlagen  

Die folgende Auflistung gibt einen allgemeinen Überblick. Nicht bei allen Antragsarten und auch nicht bei einem vollständigen Versicherungsverlauf ist die Vorlage aller Unterlagen erforderlich.

 

Ø     Nachweise über Beitrags- und Beschäftigungszeiten:  

 Versicherungsverlauf/Rentenauskunft

 Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen

 Versicherungsnachweise, Entgeltbescheinigungen

 Ausländische Versicherungsnachweise/Arbeitsbücher

 

Ø     Nachweise über Anrechnungszeiten:

 Schulzeugnisse nach dem 17. Lebensjahr

 Lehrvertrag; Prüfungszeugnis, Gesellenbrief, Meisterbrief

 Fach-, Fachhoch-, Hochschulbescheinigungen

 Bescheinigungen über Reha-Maßnahmen, Sprachkurse,

 Bescheide über Arbeitslosigkeit, Kranken-, Verletzten-, Übergangs-  und    

 Schlechtwettergeld

 

Ø     Nachweise über Renten- und andere Leistungen:  

 Bescheide über Renten aller Art

 Bescheide über Versorgungsleistungen/Pension

 Nachweise über (betriebliche) Zusatzversorgungen

 Bescheide über andere soziale Leistungen

 

Ø    Urkunden und Ausweise:  

Personalausweis oder Reisepass

Krankenversicherungskarte

Bankverbindung mit IBAN und BIC (steht auf dem Kontoauszug)Persönliche Identifikationsnummer 

Familien-/Stammbuch, Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden

Schwerbehindertenausweis

Betreuerausweis, Vollmacht

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen