Schankerlaubnis

Kurzbeschreibung

Wer gewerblich alkoholhaltige Getränke abgibt, bedarf einer Schankerlaubnis. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.

Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de

 

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar