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Schankerlaubnis
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Wer gewerblich alkoholhaltige Getränke abgibt, bedarf einer Schankerlaubnis. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Gartner
- Voller Name:
-
Frau Gartner
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-113
- Fax:
- 02266 96-7113
- E-Mail:
- stefanie.gartner@lindlar.de
Schankerlaubnis
Ausschankgenehmigung
Wer gewerblich alkoholhaltige Getränke abgibt, bedarf einer Schankerlaubnis. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12426/show
Sicherheit und Ordnung
001
Borromäusstraße
1
51789
Lindlar
https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6
Frau
Gartner
Sachbearbeiterin
E05
02266 96-113
02266 96-7113
stefanie.gartner@lindlar.de