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Schankerlaubnis
Kurzbeschreibung
Wer gewerblich alkoholhaltige Getränke abgibt, bedarf einer Schankerlaubnis. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Schankerlaubnis https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12426/show
Wer gewerblich alkoholhaltige Getränke abgibt, bedarf einer Schankerlaubnis. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de
Sicherheit und Ordnung
001 Borromäusstraße 1 51789 Lindlar https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6