Schulzuführungen (Zwangs-)

Kurzbeschreibung

In NRW besteht Schulpflicht. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen, wenn sie vor ihrem 18. Lebensjahr dort eingeschult wurden. Nach erfolgloser Aufforderung des Schülers durch die Schule, seiner Schulpflicht nachzukommen, kann auf Antrag der Schule, der Fachbereich Sicherheit und Ordnung per unmittelbarem Zwang den Schüler der Schule zuführen.

Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen