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Schulzuführungen (Zwangs-)
Kurzbeschreibung
In NRW besteht Schulpflicht. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen, wenn sie vor ihrem 18. Lebensjahr dort eingeschult wurden. Nach erfolgloser Aufforderung des Schülers durch die Schule, seiner Schulpflicht nachzukommen, kann auf Antrag der Schule, der Fachbereich Sicherheit und Ordnung per unmittelbarem Zwang den Schüler der Schule zuführen.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Podszus
- Voller Name:
Herr Podszus
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-111
- E-Mail:
- dirk.podszus@lindlar.de