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Sterbeurkunden
Kurzbeschreibung
Sterbeurkunden sind beglaubigte Originalkopien aus dem Personenstandsbuch oder beglaubigten Auszüge, welche vom Standesamt ausgestellt werden. Bei der Gemeinde Lindlar können Sie Personenstandsurkunden entweder online oder persönlich beim Standesamt bestellen.
Wichtig: Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung des Sterbefalls in Lindlar erfolgt ist. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant. Falls Sie sich bzgl. des Ortes der Beurkundung unsicher sind, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung telefonisch ans Standesamt.
Weitere Urkundenarten können nur persönlich im Standesamt beantragt werden. Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde je Urkundenart. Für jede weitere Urkunde fallen jeweils 5 Euro an.
In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.
Das Sterberegister wird nach 30 Jahre archiviert. Nach der Archivierung wird vom Standesamt keine Urkunde mehr ausgestellt.
Benötigen Sie ein Dokument aus dem Archiv, setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Gemeindearchiv in Verbindung.
Onlinedienstleistung
-
Mit Anmeldung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Feuerschutz, Friedhofs- und Personenstandswesen
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Heldt
- Voller Name:
Frau Heldt
- Position:
- Standesbeamtin
- Telefon:
- 02266 96-115
- Fax:
- 02266 96-7115
- E-Mail:
- bettina.heldt@lindlar.de
Sterbeurkunden sind beglaubigte Originalkopien aus dem Personenstandsbuch oder beglaubigten Auszüge, welche vom Standesamt ausgestellt werden. Bei der Gemeinde Lindlar können Sie Personenstandsurkunden entweder online oder persönlich beim Standesamt bestellen.
Wichtig: Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung des Sterbefalls in Lindlar erfolgt ist. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant. Falls Sie sich bzgl. des Ortes der Beurkundung unsicher sind, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung telefonisch ans Standesamt.
Weitere Urkundenarten können nur persönlich im Standesamt beantragt werden. Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde je Urkundenart. Für jede weitere Urkunde fallen jeweils 5 Euro an.
In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.
Das Sterberegister wird nach 30 Jahre archiviert. Nach der Archivierung wird vom Standesamt keine Urkunde mehr ausgestellt.
Benötigen Sie ein Dokument aus dem Archiv, setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Gemeindearchiv in Verbindung.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12530/show