Straßenanliegerbeiträge

Kurzbeschreibung

Für die erstmalige Herstellung einer Straße oder für deren endgültigen Ausbau werden Beiträge auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetztes bzw. nach der gemeindlichen Straßenanliegerbeitragssatzung erhoben.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen