Teilungsgenehmigung

Kurzbeschreibung

Zuständig für die Erteilung einer Teilungsgenehmigung ist der Oberbergische Kreis, Bauordnungsamt, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.obk.de

 

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Bauen, Planen und Umwelt

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar