Vorausleistungsbescheide

Beschreibung

Die Gemeinde erhebt grundsätzlich 80 % der voraussichtlichen Erschließungs- oder Straßenanliegerbeitrages für den Ausbau, die Verbesserung und Erweiterung von Straßen. Zu den Einzelheiten siehe auch Informationen zu "Straßenanliegerbeiträge" und "Erschließungsbeiträge".

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen