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Vorausleistungsbescheide
Beschreibung
Die Gemeinde erhebt grundsätzlich 80 % der voraussichtlichen Erschließungs- oder Straßenanliegerbeitrages für den Ausbau, die Verbesserung und Erweiterung von Straßen. Zu den Einzelheiten siehe auch Informationen zu "Straßenanliegerbeiträge" und "Erschließungsbeiträge".
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Schneider
- Voller Name:
Herr Schneider
- Position:
- Fachleiter
- Telefon:
- 02266 96-315
- Fax:
- 02266 96-7315
- E-Mail:
- ralf.urspruch@lindlar.de