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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Kurzbeschreibung
Wohnungs- und Sondereigentum wird im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eintragen. Hierfür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht, die bestätigt, dass die zu bildenden Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind. Örtlich für Lindlar zuständig ist das Bauamt des oberbergischen Kreises.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Weiterführende Links
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wohnungs- und Sondereigentum wird im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eintragen. Hierfür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht, die bestätigt, dass die zu bildenden Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind. Örtlich für Lindlar zuständig ist das Bauamt des oberbergischen Kreises.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13061/show Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
001 Borromäusstraße 1 51789 Lindlar https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6