Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Führerschein Umtausch/Ausstellung EU
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden.
Das Bürgerbüro der Gemeinde Lindlar nimmt den Antrag auf Umtausch in den EU-Kartenführerschein nur entgegen.
Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises.
Dort können Sie den Antrag auch online stellen.
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal des oberbergischen Kreises.
Sollten Sie sich entscheiden den Antrag persönlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Lindlar zu stellen, können Sie zur Vorbereitung bereits das notwendige Formular ausfüllen:
Download des Antragsformular für den Umtausch eines EU-Kartenführerscheins
Download des Antragsformular für den Umtausch eines rosa oder grauen Papierführerscheins
- derzeitiger Führerschein im Original
- Personalausweis
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde - sofern der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis erworben wurde
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Haben Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum
|
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
|
Vor 1953 |
19.01.2033 |
|
1953 – 1958 |
19.01.2022 |
|
1959 – 1964 |
19.01.2023 |
|
1965 – 1970 |
19.01.2024 |
|
1971 oder später |
19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab
|
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss: |
|
1999 – 2001 |
19.01.2026 |
|
2002 – 2004 |
19.01.2027 |
|
2005 – 2007 |
19.01.2028 |
|
2008 |
19.01.2029 |
|
2009 |
19.01.2030 |
|
2010 |
19.01.2031 |
|
2011 |
19.01.2032 |
|
2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Verwaltungsgebühr: 29,60€
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Feuerschutz, Friedhofs- und Personenstandswesen, Einwohnermeldeamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktperson
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Möller
- Voller Name:
-
Frau Möller
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-119
- Fax:
- 02266 96-7119
- E-Mail:
- sandra.moeller@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Engeln
- Voller Name:
-
Frau Engeln
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-120
- E-Mail:
- jutta.engeln@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Lorenz
- Voller Name:
-
Frau Lorenz
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-118
- E-Mail:
- corinna.lorenz@lindlar.de
Weiterführende Links
Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden.
Das Bürgerbüro der Gemeinde Lindlar nimmt den Antrag auf Umtausch in den EU-Kartenführerschein nur entgegen.
Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises.
Dort können Sie den Antrag auch online stellen.
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal des oberbergischen Kreises.
Sollten Sie sich entscheiden den Antrag persönlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Lindlar zu stellen, können Sie zur Vorbereitung bereits das notwendige Formular ausfüllen:
Download des Antragsformular für den Umtausch eines EU-Kartenführerscheins
Download des Antragsformular für den Umtausch eines rosa oder grauen Papierführerscheins
- derzeitiger Führerschein im Original
- Personalausweis
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde - sofern der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis erworben wurde
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Haben Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum
|
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
|
Vor 1953 |
19.01.2033 |
|
1953 – 1958 |
19.01.2022 |
|
1959 – 1964 |
19.01.2023 |
|
1965 – 1970 |
19.01.2024 |
|
1971 oder später |
19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab
|
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss: |
|
1999 – 2001 |
19.01.2026 |
|
2002 – 2004 |
19.01.2027 |
|
2005 – 2007 |
19.01.2028 |
|
2008 |
19.01.2029 |
|
2009 |
19.01.2030 |
|
2010 |
19.01.2031 |
|
2011 |
19.01.2032 |
|
2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |