Gartenwasserzähler

Beschreibung

Gartenwasserzähler/ Private Zwischenzähler

Grundstückseigentümer in der Gemeinde Lindlar haben die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem Hauptwasserzähler, einen Zähler für die Gartenbewässerung oder die Viehtränke installieren zu lassen.

Dieser ist ausschließlich für die Entnahme von Wasser vorgesehen, das nicht in die Kanalisation eingeleitet wird und reduziert die Abwassergebühr um die gemessene Menge. Pools und Schwimmbecken dürfen nicht über den Gartenwasserzähler befüllt/nach befüllt werden.

 

Gartenwasserzähler Einbau

Sie sollten vorab prüfen, ob sich der Einbau eines privaten Zwischenzählers lohnt, da den eingesparten Schmutzwassergebühren (3,67 € m³/Stand 2024) Kosten für den Einbau und Betrieb entgegenstehen.

Sie sparen aktuell 3,67 € m³/Stand 2024 Abwassergebühr je 1 m³ (1.000 Liter) Wasser, welches Sie im Garten verwenden. Dies entspricht ca. 100 Gießkannen, so dass Ihre Ersparnis bei ca. 0,03 Cent pro Gießkanne liegt.

Wichtig für Sie: Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht über die Gemeinde. Als Eigentümer/in beauftragen Sie bitte einen Fachbetrieb (Installateurbetrieb für Sanitär) mit der Montage. Dabei sind die Anforderungen des Eichgesetzes zu beachten. Die Kosten für den Zwischenzähler sowie Installationskosten tragen Sie als Gebührenpflichtiger.

Nach der Installation vereinbaren Sie einen Termin zur Erstabnahme und Verplombung mit den Technischen Mitarbeitern des Gemeindewerkes Wasser und Abwasser Lindlar. Die Erstabnahme und Verplombung ist zurzeit kostenfrei. Für jede weitere Abnahme z.B. nach Ablauf der 6-jährigen Eichfrist bzw. Neuinstallation erhebt das Gemeindewerk eine Verwaltungsgebühr von derzeit 24,00 € auf der Grundlage der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Lindlar.

Bitte geben Sie den ausgefüllten „Antrag auf Anerkennung eines Zwischenzählers“ bei der Abnahme des Zählers unseren Mitarbeitern mit.

Befüllung und Entleerung von Pools/Schwimmbecken

Die Füllung von Pools und Schwimmbecken darf nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen. Über den privaten Zwischenzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses genutzte Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch aufgrund der Benutzung /Veränderung von Chlor, Sonnenmilch, etc. Schmutzwasser dar und ist in den Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal einzuleiten.

Die Grundlage dafür ist der § 54 Abs. 1 des Wasserhaushaltgesetzes WHG.

Das WHG schreibt vor, dass Abwasser, also auch Wasser aus Pools oder Schwimmbecken, ordnungsgemäß über die Kanalisation entsorgt werden muss. Daher erfolgt hierfür keine Erstattung der Abwassergebühren.

 

Wohin mit dem Poolwasser im Herbst?

Da das Poolwasser nicht regelmäßig getauscht wird, muss es, um klar und keimfrei zu bleiben, chemisch behandelt werden. Chlor, Aktivchlor, Mittel zur Steuerung des pH-Wertes, Flockungsmittel oder anderen Zusätzen/Mittel werden eingesetzt, um ein ungetrübtes Badeerlebnis zu erhalten.

Alle dies Mittel dürfen weder ins Grund- noch ins Oberflächenwasser gelangen. Chemisch behandeltes Poolwasser darf deshalb nicht im eigenen Garten verrieselt werden, es gilt als Abwasser und ist über die öffentliche Kanalisation zu entsorgen.

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