Gartenwasserzähler

Kurzbeschreibung

Beschreibung

Gartenwasserzähler

Gartenwasserzähler/ Private Zwischenzähler

Grundstückseigentümer in der Gemeinde Lindlar haben die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem Hauptwasserzähler, einen Zähler für die Gartenbewässerung oder die Viehtränke installieren zu lassen.

Dieser ist ausschließlich für die Entnahme von Wasser vorgesehen, das nicht in die Kanalisation eingeleitet wird und reduziert die Abwassergebühr um die gemessene Menge. Pools und Schwimmbecken dürfen nicht über den Gartenwasserzähler befüllt/nach befüllt werden (s. Erläuterung auf den nächsten Seiten).

 

Gartenwasserzähler Einbau – Lohnt sich dieser?

Sie sollten vorab prüfen, ob sich der Einbau eines privaten Zwischenzählers lohnt, da den eingesparten Schmutzwassergebühren Kosten für die Anschaffung, den Einbau und Betrieb entgegenstehen.

Sie sparen z.B. bei 4,25 € m³/Stand 2025 Abwassergebühr je 1 m³ (1.000 Liter) Wasser, welches Sie im Garten verwenden. Dies entspricht ca. 100 Gießkannen, so dass Ihre Ersparnis bei ca. 0,04 Cent pro Gießkanne liegt. (Im Durchschnitt werden ca. 3m³ Wasser in den Garten gebracht.)

Beispielrechnung:

  • Anschaffungskosten
  • Installationskosten
  • Eichkosten: alle 6 Jahre müssen Sie den Zähler austauschen und von der Gemeinde neu verplomben lassen (Bearbeitungsgebühr)

Wichtig für Sie: Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht über die Gemeinde. Als Eigentümer/in beauftragen Sie bitte einen Fachbetrieb (Installateurbetrieb für Sanitär) mit der Montage. Dabei sind die Anforderungen des Eichgesetzes zu beachten. Die Kosten für den Zwischenzähler sowie Installationskosten tragen Sie als Gebührenpflichtiger.

Nach der Installation vereinbaren Sie einen Termin zur Erstabnahme und Verplombung mit den Technischen Mitarbeitern des Gemeindewerkes Wasser und Abwasser Lindlar. Für die Erstabnahme und Verplombung und jede weitere Abnahme z.B. nach Ablauf der 6-jährigen Eichfrist bzw. Neuinstallation erhebt das Gemeindewerk eine Verwaltungsgebühr auf der Grundlage der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Lindlar.

Bitte geben Sie den ausgefüllten „Antrag auf Anerkennung eines Zwischenzählers“ bei der Abnahme des Zählers unseren Mitarbeitern mit. Diesen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.lindlar.de/buergerinfo-und-service/downloadcenter.html

 

Befüllung und Entleerung von Pools/Schwimmbecken

Die Füllung von Pools und Schwimmbecken darf nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen. Über den privaten Zwischenzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses genutzte Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch aufgrund der Benutzung /Veränderung von Chlor, Sonnenmilch, etc. Schmutzwasser dar und ist in den Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal einzuleiten. Die Nichtbeachtung wird mit einem Bußgeld geahndet!

Die Grundlage dafür ist der § 54 Abs. 1 des Wasserhaushaltgesetzes WHG.

Das WHG schreibt vor, dass Abwasser, also auch Wasser aus Pools oder Schwimmbecken, ordnungsgemäß über die Kanalisation entsorgt werden muss. Daher erfolgt hierfür keine Erstattung der Abwassergebühren.

 

Wohin mit dem Poolwasser im Herbst?

Da das Poolwasser nicht regelmäßig getauscht wird, muss es, um klar und keimfrei zu bleiben, chemisch behandelt werden. Chlor, Aktivchlor, Mittel zur Steuerung des pH-Wertes, Flockungsmittel oder anderen Zusätzen/Mittel werden eingesetzt, um ein ungetrübtes Badeerlebnis zu erhalten.

Alle dies Mittel dürfen weder ins Grund- noch ins Oberflächenwasser gelangen. Chemisch behandeltes Poolwasser darf deshalb nicht im eigenen Garten verrieselt werden, es gilt als Abwasser und ist über die öffentliche Kanalisation zu entsorgen 

 

Ablesehinweise und Vorgehen bei fehlendem Zählerstand

Als Serviceleistung versendet die Gemeinde Mitte Dezember eines jeden Jahres entsprechende Ablesekarten. Bevorzugt können Sie dem Anschreiben auch die Login-Daten (Kunden- u. Zählernr.) für die Onlineübermittlung entnehmen. Sollten Sie einmal keine Ablesekarte erhalten, können Sie in dem Ablesezeitraum die Eingabe Online auf unserer Homepage vornehmen (ca. Mitte Dezember bis Anfang Januar). 

Die Mitteilung des Zählerstandes gilt als Antragstellung auf Abzug der nicht eingeleiteten Mengen in den Abwasserkanal in dem Abrechnungsjahr (dies gilt auch, wenn in einem Jahr keine Wasserschwundmenge angefallen ist = Nullverbrauch).

Ansonsten gilt der Antrag als nicht gestellt und die Ansprüche auf Abzug der nicht eingeleiteten Mengen verfallen! Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass der Zähler nicht mehr genutzt wird. 

Liegen keine korrekt übermittelten Zählerstände zum 31.12. vor, wird der Zählerstand aus dem Vorjahr übernommen (Nullverbrauch) und der Zähler aus dem Abrechnungssystem entfernt. 

 

Antrag auf Anerkennung eines Zwischenzählers ins Abrechnungssystem

Möchten Sie für Folgejahre wieder einen Abzug im Schmutzwasser erhalten, senden Sie bitte ein Foto vom Zähler (noch geeicht und verplombt) mit tagesaktuellem Datum (z.B. mit einer Zeitung/Handy) per E-Mail oder per Post mit dem ausgefüllten „Antrag auf Anerkennung eines Zwischenzählers zu. Diesen finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.lindlar.de/buergerinfo-und-service/downloadcenter.html

Befüllung und Entleerung von Pools/Schwimmbecken

Die Füllung von Pools und Schwimmbecken darf nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen. Über den privaten Zwischenzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses genutzte Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch aufgrund der Benutzung /Veränderung von Chlor, Sonnenmilch, etc. Schmutzwasser dar und ist in den Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal einzuleiten.

Die Grundlage dafür ist der § 54 Abs. 1 des Wasserhaushaltgesetzes WHG.

Das WHG schreibt vor, dass Abwasser, also auch Wasser aus Pools oder Schwimmbecken, ordnungsgemäß über die Kanalisation entsorgt werden muss. Daher erfolgt hierfür keine Erstattung der Abwassergebühren.

 

Wohin mit dem Poolwasser im Herbst?

Da das Poolwasser nicht regelmäßig getauscht wird, muss es, um klar und keimfrei zu bleiben, chemisch behandelt werden. Chlor, Aktivchlor, Mittel zur Steuerung des pH-Wertes, Flockungsmittel oder anderen Zusätzen/Mittel werden eingesetzt, um ein ungetrübtes Badeerlebnis zu erhalten.

Alle dies Mittel dürfen weder ins Grund- noch ins Oberflächenwasser gelangen. Chemisch behandeltes Poolwasser darf deshalb nicht im eigenen Garten verrieselt werden, es gilt als Abwasser und ist über die öffentliche Kanalisation zu entsorgen.

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