Spielhallen- und Aufstellerlaubnis

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.

Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.

Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.

 

Was möchten Sie beantragen?

  • Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle
  • Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes
  • Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen genehmigungspflichtigen Spiels mit Gewinnmöglichkeit

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar