Herr Höller
Sachbearbeiter

Beschreibung

Beschreibung Intern

WochentagZeitraum 1Zeitraum 2
Mo08:30 bis 12:00 Uhr14:00 bis 18:00 Uhr
Do08:30 bis 12:00 Uhr
Fr08:30 bis 12:00 Uhr

Für Zeiträume der Öffentlichkeitsbeteiligungen und der befristeten Äußerungsmöglichkeiten gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch - gelten die weiter gefassten, allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses: Montag bis Freitag: 8:30 Uhr–12:00 Uhr Montag: 14:00 Uhr–18:00 Uhr

Dienstleistungen

Anschrift

Name der Einrichtung:
Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement; Sportförderung
Name der Einrichtung:
136
Strasse und Hausnummer
Borromäusstraße 1
PLZ und Ort
51789 Lindlar